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Steuertipp #9 – Spenden in der Schweiz: Gutes tun und Steuern sparen

Spenden ist doppelt sinnvoll — du unterstützt Menschen und Projekte und reduzierst gleichzeitig dein steuerbares Einkommen. In der Schweiz kannst du Spenden an gemeinnützige Organisationen von den Steuern abziehen — wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. FIN erklärt, wie du Spenden korrekt deklarierst, welche Regeln kantonal gelten und worauf du achten solltest.

Was gilt als freiwillige Zuwendung?

Als freiwillige Zuwendung gelten finanzielle Beiträge oder Sachspenden, die ohne Gegenleistung an Organisationen oder Institutionen geleistet werden. Dazu zählen:

  • Spenden an staatliche Einrichtungen (Bund, Kantone, Gemeinden)
  • Spenden an steuerbefreite Organisationen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck in der Schweiz

Spendenabzug ohne Beleg — möglich, aber riskant

Es ist theoretisch möglich, Haus- oder Türspenden ohne Quittung anzugeben. Doch Vorsicht: Das Steueramt kann jederzeit Nachweise verlangen — und ohne Beleg ist der Abzug nicht garantiert.

FIN-Tipp: Erfasse jede Spende direkt digital über Trust FIN Tax Portal. So bleibt kein Beleg verloren — und du kannst sicher sein, dass alle Spenden korrekt verbucht sind.

Wie viel kannst du in der Schweiz abziehen?

Die meisten Kantone erlauben den Abzug von Spenden bis zu 20 % des Nettoeinkommens (bei Privatpersonen) bzw. 20 % des Reingewinns (bei Unternehmen). Voraussetzung: Die Spenden betragen insgesamt mindestens CHF 100 pro Jahr. Spendenbescheinigungen müssen aufbewahrt werden — auch wenn manche Kantone keinen Nachweis verlangen, kann das Steueramt ihn jederzeit anfordern.

Welche Organisationen sind abzugsfähig?

Damit eine Spende steuerlich anerkannt wird, muss die Organisation gemeinnützig oder öffentlich anerkannt und steuerbefreit sein.

Das Zewo-Gütesiegel

Eine zuverlässige Orientierung bietet das Zewo-Gütesiegel. Die Stiftung Zewo prüft Schweizer Organisationen auf Transparenz und Wirksamkeit — Spenden an Zewo-zertifizierte Organisationen sind immer steuerlich absetzbar. Eine aktuelle Liste findest du auf der Website der Stiftung Zewo.

Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung

Nicht alle Organisationen sind Zewo-zertifiziert. Du kannst die Steuerbefreiung auch anders prüfen: Viele Kantone (z.B. St. Gallen, Luzern, Zürich, Graubünden, Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft) führen eigene Listen gemeinnütziger Organisationen.

Tipp: Auch Organisationen ohne Zewo-Gütesiegel sind oft abzugsfähig — solange sie steuerbefreit sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Welche Spenden sind nicht abzugsfähig?

Nicht alle steuerbefreiten Institutionen berechtigen automatisch zum Spendenabzug. Spenden an religiöse Gemeinschaften sind nur dann abziehbar, wenn die Organisation neben religiösen auch gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt — und deine Spende nachweislich für diesen Zweck eingesetzt wird.

So gehst du sicher

  • Prüfe, ob die Organisation steuerbefreit ist
  • Achte auf das Zewo-Gütesiegel oder kantonale Listen
  • Bewahre alle Spendenbelege auf
  • Prüfe, ob deine Spende einem gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck dient

Fazit: Gutes tun mit steuerlicher Wirkung

Spenden sind mehr als ein Zeichen der Solidarität — sie sind auch ein Steuerinstrument mit Wirkung. Wer prüft, dokumentiert und die kantonalen Regelungen kennt, kann doppelt profitieren: emotional durch die Unterstützung einer guten Sache und finanziell durch einen geringeren Steuerbetrag. Fordere eine persönliche Einschätzung an oder erhalte sofort eine Offerte.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich in der Schweiz als Spende abziehen?

Bis zu 20% deines Nettoeinkommens pro Jahr – das ist der Standard in fast allen Kantonen und auf Bundesebene. Bei Unternehmen gilt die gleiche 20%-Grenze bezogen auf den Reingewinn. Voraussetzung: Die gesamten Spenden pro Jahr betragen mindestens CHF 100.

Welche Organisationen sind für den Spendenabzug anerkannt?

Steuerbefreite Schweizer Organisationen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck sowie staatliche Einrichtungen (Bund, Kantone, Gemeinden). Eine zuverlässige Orientierung bietet das Zewo-Gütesiegel. Einzelne Kantone führen zusätzlich eigene Listen steuerbefreiter Institutionen.

Sind Spenden an Kirchen und Religionsgemeinschaften abziehbar?

Nur bedingt. Spenden an rein religiöse Gemeinschaften sind nicht abziehbar. Sobald die Organisation jedoch zusätzlich gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt und die Spende nachweislich dafür eingesetzt wird, akzeptiert das Steueramt den Abzug.

Brauche ich für jede Spende einen Beleg?

Ja – im Zweifel. Auch wenn manche Kantone kleine Spenden ohne Quittung akzeptieren, kann das Steueramt jederzeit Nachweise verlangen. Ohne Beleg ist der Abzug nicht garantiert. Erfasse jede Spende digital und bewahre Spendenbescheinigungen der Organisationen auf.

FIN Disclaimer:

Die Inhalte in diesem Blog dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Finanz-, Anlage- noch Steuerberatung dar und koennen eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Wir bemuehen uns um Korrektheit, Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Informationen, uebernehmen jedoch keine Haftung fuer Fehler oder Auslassungen. Beitraege koennen persoenliche Einschaetzungen widerspiegeln, die sich im Laufe der Zeit aendern koennen. Externe Links fuehren zu Inhalten Dritter, fuer die wir keine Verantwortung uebernehmen.

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