
Quellensteuer in der Schweiz
Steuererklärung mit Schweizer B-Bewilligung
Was du als B-Bewilligungsinhaber:in in der Schweiz steuerlich wissen solltest — Klarheit gewinnen. Überraschungen vermeiden. Einfach erklärt.
Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert. Unser Rechner prüft, ob du eine Steuererklärung einreichen musst, kannst oder nicht solltest.
Die Frist zur Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung für Privatpersonen ist der 31. März des Folgejahres.
Mehr zur Fristverlängerung→Klarheit statt Komplexität.
Unser Prinzip ist einfach: Jede:r verdient finanzielle Klarheit und echte Orientierung bei den Schweizer Steuern.
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Was ist die Quellensteuer – und für wen gilt sie?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert – das nennt sich Quellensteuer.
Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung.
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Wohnst du in einer Gemeinde mit tieferem Steuersatz als deine Quellensteuer, kannst du mit einer Steuererklärung zu viel bezahlte Steuern zurückfordern.
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Fragen zur B-Bewilligung?
Hier findest du klare Antworten.
Das möchten B-Bewilligungsinhaber:innen in der Schweiz oft wissen, bevor sie eine Steuererklärung einreichen.
Wann ist eine Steuererklärung mit B-Bewilligung Pflicht?
Als B-Bewilligungsinhaber:in bist du in folgenden Fällen zur Einreichung einer Schweizer Steuererklärung verpflichtet: (1) dein Bruttoeinkommen übersteigt CHF 120’000 pro Jahr; (2) dein weltweites Vermögen (Immobilien, Wertschriften, Sparguthaben) übersteigt die Schwelle deines Kantons; (3) du beziehst nicht quellenbesteuertes Einkommen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit; oder (4) du bist mit einer Person verheiratet, die eine C-Bewilligung oder den Schweizer Pass besitzt. In allen anderen Fällen deckt die Quellensteuer deine Steuerpflicht ab — eine freiwillige Einreichung kann sich dennoch lohnen.
Was ist die Quellensteuer und für wen gilt sie?
Mit einer B-Aufenthaltsbewilligung zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Das nennt sich Quellensteuer. Sie ist das Standard-Steuerregime für die meisten Expats in der Schweiz und deckt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in einem einzigen Abzug ab.
Bin ich von der Steuererklärung befreit, wenn ich unter CHF 120k verdiene?
Nicht unbedingt. Die Schwelle von CHF 120’000 ist zwar eine gängige Faustregel, aber du musst trotzdem eine Steuererklärung einreichen, wenn du zusätzliche Einkünfte (z.B. Dividenden oder Mieteinnahmen) oder weltweites Vermögen (Immobilien, Sparguthaben, Investitionen) über der Schwelle deines Wohnkantons besitzt. Die 120k-Grenze ist ein Mythos: Die Pflicht zur Steuererklärung greift oft deutlich darunter.
Welche Risiken drohen, wenn ich eine Pflicht-Steuererklärung nicht einreiche?
Wer die Einreichung versäumt, riskiert Bussen, Verzugszinsen und Ermessensveranlagungen durch das Steueramt. Zudem kann sich ein Versäumnis negativ auf deinen Aufenthaltsstatus (C-Bewilligung) und künftige Einbürgerungsgesuche auswirken, da die Schweizer Behörden deine Steuerhistorie prüfen.
Kann ich freiwillig einreichen, um Quellensteuer zurückzuholen?
Ja, über das NOV-Verfahren (Nachträgliche ordentliche Veranlagung). Damit kannst du Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Berufsauslagen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und Schuldzinsen geltend machen — Abzüge, die in der Standard-Quellensteuer nicht enthalten sind.
Wenn ich einmal freiwillig einreiche, bin ich danach dauerhaft gebunden?
Ja. Sobald du das NOV-Verfahren wählst, musst du auch in allen Folgejahren eine Steuererklärung einreichen — unabhängig davon, wie sich deine Situation verändert. Lass dich vorher beraten, bevor du diesen Schritt gehst.
Wann ist die Frist für die Steuererklärung mit B-Bewilligung?
Die Frist für die Einreichung einer nachträglichen oder freiwilligen Steuererklärung ist der 31. März des Folgejahres. Fristverlängerungen sind in den meisten Kantonen auf Antrag möglich. Auch für eine Tarifkorrektur der Quellensteuer gilt der 31. März — danach ist eine Rückforderung nicht mehr möglich.
Muss ich mit einer B-Bewilligung unter CHF 120k eine Steuererklärung einreichen?
Nicht immer — aber öfter, als die meisten Expats vermuten. Auch unter CHF 120’000 kannst du zur Einreichung verpflichtet sein, wenn dein weltweites Vermögen die kantonale Schwelle übersteigt (z.B. CHF 80’000 in Zürich, CHF 100’000 im Aargau, CHF 150’000 in Bern) oder wenn du nicht quellenbesteuertes Einkommen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder selbstständige Einkünfte hast. Unser Rechner oben prüft die genauen Regeln für deinen Kanton.
Gelten in allen Kantonen dieselben Regeln?
Nein. Jeder Kanton setzt eigene Schwellen für Vermögen und nicht quellenbesteuertes Einkommen fest, und einige Kantone (Genf, Fribourg, Waadt, Wallis) veröffentlichen gar keine klaren Regeln. Was in Zug freiwillig ist, kann in Zürich beim gleichen Einkommen Pflicht sein — deshalb ist die Prüfung deines Wohnkantons entscheidend.
Welche Schweizer Steuerpflichten gelten für Expats mit B-Bewilligung?
Als Expat mit B-Aufenthaltsbewilligung wird dein Lohn an der Quelle besteuert (Quellensteuer), was deine Grund-Einkommenssteuerpflicht abdeckt. Darüber hinaus kannst du weiteren Pflichten unterliegen: nachträgliche Steuererklärung bei Überschreiten der Schwellen, Deklaration von weltweiten Vermögenswerten und nicht quellenbesteuertem Einkommen, und — für viele Expats vorteilhaft — freiwillige Einreichung, um Abzüge für Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder Krankenkassenprämien zurückzuholen.
Ich bin mit einer Person mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass verheiratet — muss ich einreichen?
Ja. Wer mit einer Person mit C-Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Bürgerrecht verheiratet ist, unterliegt automatisch der ordentlichen Veranlagung. Die Quellensteuer gilt für dich nicht mehr und du musst jährlich eine vollständige Steuererklärung einreichen — unabhängig vom Einkommen.
Kann ich die Quellensteuer auch ohne vollständige Steuererklärung korrigieren?
Ja — die meisten Kantone erlauben eine Tarifkorrektur (Quellensteuer-Korrektur) für bestimmte Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Kinderbetreuungskosten oder Weiterbildung. Die Frist ist ebenfalls der 31. März des Folgejahres. FIN prüft, ob eine Tarifkorrektur oder eine vollständige Steuererklärung (NOV) für dich vorteilhafter ist.
Wie funktioniert der B-Bewilligungs-Rechner?
Gib deinen Kanton, Zivilstand, Einkommen, Vermögen und nicht quellenbesteuertes Einkommen ein. Der Rechner gleicht deine Angaben mit den offiziellen kantonalen Schwellen ab und zeigt, ob du eine Steuererklärung einreichen musst, kannst oder ob eine individuelle Klärung notwendig ist.
Was zählt zum "weltweiten Vermögen"?
Zum weltweiten beweglichen Vermögen gehören Bankkonten, Wertschriften und andere Finanzanlagen weltweit — ohne Immobilien im Ausland. Schulden werden für diese Schwellenprüfung nicht abgezogen.
Was bedeutet "nicht quellenbesteuertes Einkommen"?
Dazu gehören alle Einkünfte, die nicht über deinen Arbeitgeber besteuert werden: Mieteinnahmen, Dividenden, selbstständige Tätigkeit, ausländische Renten oder Kapitalgewinne aus Schweizer Immobilien.
Was bedeutet "individuelle Klärung notwendig"?
Einige Kantone veröffentlichen keine klaren Schwellen. In diesen Fällen hängt deine Pflicht von deiner individuellen Situation ab und muss einzeln beurteilt werden — unsere Berater:innen helfen dir dabei.
Was kostet eine Steuererklärung mit B-Bewilligung bei FIN?
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