Steuererklärung mit B-Bewilligung Schweiz – Quellensteuer-Rechner

Quellensteuer in der Schweiz

Steuererklärung mit Schweizer B-Bewilligung

Was du als B-Bewilligungsinhaber:in in der Schweiz steuerlich wissen solltest — Klarheit gewinnen. Überraschungen vermeiden. Einfach erklärt.

Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert. Unser Rechner prüft, ob du eine Steuererklärung einreichen musst, kannst oder nicht solltest.

31. März
Frist Steuererklärung

Die Frist zur Einreichung einer nachträglichen Steuererklärung für Privatpersonen ist der 31. März des Folgejahres.

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Was ist die Quellensteuer – und für wen gilt sie?

Wenn du in der Schweiz arbeitest und eine B-Aufenthaltsbewilligung besitzt, wird dein Lohn an der Quelle besteuert – das nennt sich Quellensteuer.

Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung.

Quellensteuer Schweiz erklärt für B-Bewilligungsinhaber:innen
B-Bewilligung Steuerrechner Schweiz — prüfe deine Quellensteuer-Situation

B-Bewilligungs-Rechner

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Wohnst du in einer Gemeinde mit tieferem Steuersatz als deine Quellensteuer, kannst du mit einer Steuererklärung zu viel bezahlte Steuern zurückfordern.

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Vanessa Leite
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Ingrid Rauschenberg
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Fragen zur B-Bewilligung?
Hier findest du klare Antworten.

Das möchten B-Bewilligungsinhaber:innen in der Schweiz oft wissen, bevor sie eine Steuererklärung einreichen.

Wann ist eine Steuererklärung mit B-Bewilligung Pflicht?

Als B-Bewilligungsinhaber:in bist du in folgenden Fällen zur Einreichung einer Schweizer Steuererklärung verpflichtet: (1) dein Bruttoeinkommen übersteigt CHF 120’000 pro Jahr; (2) dein weltweites Vermögen (Immobilien, Wertschriften, Sparguthaben) übersteigt die Schwelle deines Kantons; (3) du beziehst nicht quellenbesteuertes Einkommen wie Dividenden, Mieteinnahmen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit; oder (4) du bist mit einer Person verheiratet, die eine C-Bewilligung oder den Schweizer Pass besitzt. In allen anderen Fällen deckt die Quellensteuer deine Steuerpflicht ab — eine freiwillige Einreichung kann sich dennoch lohnen.

Was ist die Quellensteuer und für wen gilt sie?

Mit einer B-Aufenthaltsbewilligung zieht dein Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Das nennt sich Quellensteuer. Sie ist das Standard-Steuerregime für die meisten Expats in der Schweiz und deckt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in einem einzigen Abzug ab.

Bin ich von der Steuererklärung befreit, wenn ich unter CHF 120k verdiene?

Nicht unbedingt. Die Schwelle von CHF 120’000 ist zwar eine gängige Faustregel, aber du musst trotzdem eine Steuererklärung einreichen, wenn du zusätzliche Einkünfte (z.B. Dividenden oder Mieteinnahmen) oder weltweites Vermögen (Immobilien, Sparguthaben, Investitionen) über der Schwelle deines Wohnkantons besitzt. Die 120k-Grenze ist ein Mythos: Die Pflicht zur Steuererklärung greift oft deutlich darunter.

Welche Risiken drohen, wenn ich eine Pflicht-Steuererklärung nicht einreiche?

Wer die Einreichung versäumt, riskiert Bussen, Verzugszinsen und Ermessensveranlagungen durch das Steueramt. Zudem kann sich ein Versäumnis negativ auf deinen Aufenthaltsstatus (C-Bewilligung) und künftige Einbürgerungsgesuche auswirken, da die Schweizer Behörden deine Steuerhistorie prüfen.

Kann ich freiwillig einreichen, um Quellensteuer zurückzuholen?

Ja, über das NOV-Verfahren (Nachträgliche ordentliche Veranlagung). Damit kannst du Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Berufsauslagen, Kinderbetreuung, Weiterbildung und Schuldzinsen geltend machen — Abzüge, die in der Standard-Quellensteuer nicht enthalten sind.

Wenn ich einmal freiwillig einreiche, bin ich danach dauerhaft gebunden?

Ja. Sobald du das NOV-Verfahren wählst, musst du auch in allen Folgejahren eine Steuererklärung einreichen — unabhängig davon, wie sich deine Situation verändert. Lass dich vorher beraten, bevor du diesen Schritt gehst.

Wann ist die Frist für die Steuererklärung mit B-Bewilligung?

Die Frist für die Einreichung einer nachträglichen oder freiwilligen Steuererklärung ist der 31. März des Folgejahres. Fristverlängerungen sind in den meisten Kantonen auf Antrag möglich. Auch für eine Tarifkorrektur der Quellensteuer gilt der 31. März — danach ist eine Rückforderung nicht mehr möglich.

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