Für viele Menschen, die in der Schweiz leben, ist die Säule 3a eine der einfachsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wenn du jedoch eine B-Bewilligung hast, hängt der Vorteil davon ab, wie du besteuert wirst. Hier erklären wir dir alles, was du wissen solltest, bevor du Beiträge einzahlst.
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist eine freiwillige Vorsorgelösung in der Schweiz. Sie ermöglicht dir, jedes Jahr Geld für deine Altersvorsorge zurückzulegen und gleichzeitig dein steuerbares Einkommen zu reduzieren. Die Erträge aus den Investitionen bleiben während der Laufzeit steuerfrei — so lohnt sich die Säule 3a nicht nur wegen des direkten Steuerabzugs, sondern auch langfristig.
Du kannst deine Säule-3a-Ersparnisse beziehen, wenn du:
- die Schweiz dauerhaft verlässt
- ein selbstbewohntes Eigenheim kaufst
- eine Einzelunternehmung gründest (Hauptberuf)
- das Rentenalter erreichst
Wie Personen mit B-Bewilligung Steuern zahlen
Die meisten Expats mit einer B-Bewilligung zahlen Quellensteuer, bei welcher der Arbeitgeber jeden Monat die Steuer direkt vom Lohn abzieht und an die Steuerbehörden überweist.
Du musst zusätzlich eine Schweizer Steuererklärung einreichen, wenn dein Bruttoeinkommen mehr als CHF 120'000 pro Jahr beträgt (bzw. anteilig mehr als CHF 10'000 pro Monat). In einigen Kantonen ist eine Steuererklärung auch erforderlich, wenn du:
- Immobilien in der Schweiz besitzt
- zusätzliche Einkünfte hast (z.B. aus Investitionen oder selbständiger Tätigkeit)
- über ein grösseres Vermögen verfügst
Wenn du dir unsicher bist, prüfe deine Situation mit unserem B-Bewilligungs-Steuerrechner.
Können B-Bewilligungsinhaber von der Säule 3a profitieren?
Der wichtigste Vorteil der Säule 3a ist der Steuerabzug auf deine jährlichen Einzahlungen. Dieser Abzug wird jedoch nur im Rahmen einer Steuererklärung berücksichtigt:
- Wenn du nur Quellensteuer zahlst und keine Steuererklärung einreichst, kannst du den Säule-3a-Abzug nicht geltend machen.
- Wenn du eine Steuererklärung einreichst, kannst du deine Säule-3a-Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Wann sich die Säule 3a mit einer B-Bewilligung lohnen kann
- Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen — z.B. wenn dein Jahreseinkommen über CHF 120'000 liegt.
- Du reichst eine freiwillige Steuererklärung ein — unter CHF 120'000 kannst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, um Abzüge wie die Säule 3a geltend zu machen.
Profi-Tipp: Eine freiwillige NOV lohnt sich mit einer B-Bewilligung meist nur dann, wenn dein Wohnort einen niedrigeren Steuerfuss hat als der kantonale Durchschnitt der Quellensteuer. Ist der lokale Steuerfuss höher, kann der höhere Grundsteuerbetrag den Vorteil der Säule 3a auffressen. Siehe auch unseren Leitfaden zu Quellensteuer vs. Steuererklärung.
Was passiert, wenn du einzahlst ohne Steuererklärung?
- Du kannst deine Beiträge nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Beim späteren Bezug musst du trotzdem eine separate Auszahlungssteuer auf den gesamten Betrag zahlen, inklusive allfälliger Anlagegewinne.
Das bedeutet: Du verpasst den wichtigsten Steuervorteil der Säule 3a, zahlst aber beim Bezug dennoch Steuern. Darum lohnt es sich, vor einer Einzahlung kurz zu prüfen, ob eine Steuererklärung für dich sinnvoll ist.
Noch unsicher? Wir helfen dir gerne
Bei FIN schauen wir uns deine finanzielle Situation genau an. So findest du heraus, ob sich eine Steuererklärung, eine freiwillige Veranlagung (NOV) oder Einzahlungen in die Säule 3a für dich lohnen. Fordere eine persönliche Einschätzung an oder erhalte sofort eine Offerte.