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Steuertipp #1 / Abzug der Vermögensverwaltungskosten

Wie hoch sind eigentlich deine Vermögensverwaltungskosten — und wie kannst du sie in der Schweizer Steuererklärung abziehen? In diesem Beitrag erfährst du, welche Kosten abzugsfähig sind, wie die kantonalen Unterschiede ausfallen und worauf FIN als unabhängiger Partner besonders Wert legt.

Vermögensverwaltungskosten in der Schweizer Steuererklärung abziehen

In der Schweiz kannst du bestimmte Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung deines privaten Vermögens stehen, von den Steuern abziehen. Dazu zählen Depotgebühren, Verwaltungshonorare, Kosten für die Vermögensberatung und sogar Negativzinsen auf Bankguthaben.

Tipp: Ein hilfreiches Tool ist der Steuerauszug oder Steuerrapport, den die meisten Banken in der Schweiz standardisiert bereitstellen. Er listet alle abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten, Quellensteuern und Vermögenserträge auf.

Für eine korrekte und effiziente Deklaration ist der Steuerauszug deiner Bank unverzichtbar — und spart dir viel Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Gibt es kantonale Unterschiede bei der Vermögenssteuer?

Ja. Die Möglichkeiten zum Abzug von Vermögensverwaltungskosten und die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teilweise deutlich. Aktuelle Details und Steuersätze findest du in den kantonalen Wegleitungen oder nutze unseren Schweizer Steuerrechner fuer eine erste Einschätzung.

Abziehbare und nicht abziehbare Vermögensverwaltungskosten

Abziehbar sind:

  • Depot- und Safegebühren (Wertschriften)
  • Inkassospesen (Zins/Dividende)
  • Verwaltungskosten durch Dritte (z.B. Banken)
  • Negativzinsen auf Bankguthaben
  • Nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer

Nicht abziehbar sind:

  • Erwerbs- und Herstellungskosten von Wertschriften
  • Wertvermehrungskosten
  • Kosten für An- und Verkauf von Wertschriften (Courtage, Emissionsabgabe usw.)
  • Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatungskosten
  • Aufwand für das Ausfüllen der Steuererklärung

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FIN, dein unabhängiger Finanzpartner, berät dich gerne persönlich — von der ersten Investition bis zur langfristigen Planung. FIN steht für klare Sprache, nachvollziehbare Angebote und echte Begleitung — mit massgeschneiderten Lösungen, transparenten Preisen und einer serviceorientierten, unabhängigen Beratungskultur. Fordere eine persönliche Einschätzung an oder erhalte sofort eine Offerte.

Häufige Fragen

Welche Vermögensverwaltungskosten sind in der Schweiz abzugsfähig?

Depot- und Safegebühren, Inkassospesen für Zinsen und Dividenden, Verwaltungskosten durch Dritte (z.B. Banken), Negativzinsen auf Bankguthaben sowie nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer. Diese Kosten sind abziehbar, weil sie der Erhaltung und Erzielung steuerbarer Vermögenserträge dienen.

Welche Kosten kann ich NICHT von der Einkommenssteuer abziehen?

Erwerbs- und Herstellungskosten von Wertschriften, Wertvermehrungskosten, Kosten für An- und Verkauf (Courtage, Emissionsabgabe), Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatungskosten sowie der Aufwand für das Ausfüllen der Steuererklärung selbst.

Was ist ein Steuerauszug (Steuerrapport) und warum brauche ich ihn?

Ein Steuerauszug ist ein standardisiertes Dokument, das die meisten Schweizer Banken jährlich bereitstellen. Er listet alle abzugsfähigen Verwaltungskosten, Quellensteuern und Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden auf – alles, was du für die Deklaration brauchst, an einem Ort.

Unterscheiden sich die Pauschalen für Vermögensverwaltungskosten je nach Kanton?

Ja. Jeder Kanton legt seine eigene Pauschale und Regelungen fest, und die Unterschiede können erheblich sein. Prüfe die kantonale Wegleitung oder nutze einen offiziellen Rechner, um den für dich geltenden Betrag zu bestimmen.

FIN Disclaimer:

Die Inhalte in diesem Blog dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Finanz-, Anlage- noch Steuerberatung dar und koennen eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen nicht ersetzen. Wir bemuehen uns um Korrektheit, Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Informationen, uebernehmen jedoch keine Haftung fuer Fehler oder Auslassungen. Beitraege koennen persoenliche Einschaetzungen widerspiegeln, die sich im Laufe der Zeit aendern koennen. Externe Links fuehren zu Inhalten Dritter, fuer die wir keine Verantwortung uebernehmen.

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