Wie hoch sind eigentlich deine Vermögensverwaltungskosten — und wie kannst du sie in der Schweizer Steuererklärung abziehen? In diesem Beitrag erfährst du, welche Kosten abzugsfähig sind, wie die kantonalen Unterschiede ausfallen und worauf FIN als unabhängiger Partner besonders Wert legt.
Vermögensverwaltungskosten in der Schweizer Steuererklärung abziehen
In der Schweiz kannst du bestimmte Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung deines privaten Vermögens stehen, von den Steuern abziehen. Dazu zählen Depotgebühren, Verwaltungshonorare, Kosten für die Vermögensberatung und sogar Negativzinsen auf Bankguthaben.
Tipp: Ein hilfreiches Tool ist der Steuerauszug oder Steuerrapport, den die meisten Banken in der Schweiz standardisiert bereitstellen. Er listet alle abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten, Quellensteuern und Vermögenserträge auf.
Für eine korrekte und effiziente Deklaration ist der Steuerauszug deiner Bank unverzichtbar — und spart dir viel Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Gibt es kantonale Unterschiede bei der Vermögenssteuer?
Ja. Die Möglichkeiten zum Abzug von Vermögensverwaltungskosten und die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teilweise deutlich. Aktuelle Details und Steuersätze findest du in den kantonalen Wegleitungen oder nutze unseren Schweizer Steuerrechner fuer eine erste Einschätzung.
Abziehbare und nicht abziehbare Vermögensverwaltungskosten
Abziehbar sind:
- Depot- und Safegebühren (Wertschriften)
- Inkassospesen (Zins/Dividende)
- Verwaltungskosten durch Dritte (z.B. Banken)
- Negativzinsen auf Bankguthaben
- Nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer
Nicht abziehbar sind:
- Erwerbs- und Herstellungskosten von Wertschriften
- Wertvermehrungskosten
- Kosten für An- und Verkauf von Wertschriften (Courtage, Emissionsabgabe usw.)
- Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatungskosten
- Aufwand für das Ausfüllen der Steuererklärung
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