Beratervereinbarung
Vereinbarung über Beratungsleistungen
vom [DATUM] («Vereinbarung»)
zwischen
Trust FIN GmbH («Trust FIN»)
Gotthardstrasse 3
6300 Zug
[E-MAIL]
und
[KUNDE] («Kunde»)
[ADRESSE]
[E-MAIL]
(Trust FIN und der Kunde jeweils eine «Partei» und gemeinsam die «Parteien»)
1. Leistungen
Trust FIN erbringt für den Kunden die nachfolgenden Beratungs- und weiteren Leistungen («Leistungen»):
Steuerberatung und -erklärung
- Fachgerechtes Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung durch ausgebildete Steuerberater, auf Wunsch mit Vollmacht zur Vertretung vor den Behörden.
- Steuerberatung und -planung mit Schwerpunkt auf Schweizer Steuerrecht.
Vermögensberatung (im nicht regulierten Bereich)
- Analyse, Beratung und Entwicklung von Investmentstrategien (Empfehlungen erfolgen unabhängig, neutral und transparent; die finale Entscheidung liegt stets beim Kunden).
- Umsetzung der Strategien durch vom Kunden gewählte Partner-Provider.
Vorsorge- und Finanzplanung
Erstellung von Vorsorge- und Finanzanalysen sowie individuelle Planungen.
Immobilienberatung
Unterstützung und Beratung rund um Immobilienfragen.
Die Leistungen werden durch qualifizierte Fachkräfte erbracht, wofür Trust FIN auch Dritte (im In- und Ausland) mit der Erbringung der Leistungen beauftragen bzw. Dritte (im In- und Ausland) zur Erbringung der Leistungen beiziehen kann.
Trust FIN verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig, professionell und im ausschliesslichen Interesse des Kunden zu erbringen. Die Leistungen werden nach dem Ermessen und im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erbracht.
Der Kunde stellt Trust FIN alle Informationen und Anweisungen zur Verfügung, die Trust FIN zur Erbringung der Leistungen vernünftigerweise benötigt oder die für die rechtzeitige Erbringung der Leistungen wesentlich sind. Der Kunde erkennt an, dass Trust FIN bei der Erbringung der Leistungen auf die Informationen und Anweisungen vertrauen kann, die sie vom Kunden oder einer anderen vom Kunden benannten oder für ihn handelnden Person erhalten hat.
2. Vergütung
Stundenansatz
Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt Trust FIN ihre Leistungen nach dem Aufwand der geleisteten Zeit zu ihrem üblichen Stundensatz von CHF 350.00 (exkl. MWST) in Rechnung. Trust FIN behält sich das Recht vor, den vereinbarten Stundensatz anzupassen, um der Komplexität der Leistungen, der Erfahrung der auf Seiten von Trust FIN beteiligten Personen oder anderen Faktoren (z. B. Inflation) angemessen Rechnung zu tragen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich detailliert in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von Trust FIN innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung von fälligen Rechnungen aufzuschieben oder Forderungen zu verrechnen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung gerät der Kunde automatisch in Verzug und kann zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet werden. Trust FIN behält sich ausserdem das Recht vor, die Erbringung weiterer Leistungen und anderer Tätigkeiten für den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung auszusetzen.
Der Kunde stellt Trust FIN unwiderruflich von allen Geheimhaltungspflichten im Zusammenhang mit allen Vollstreckungsmassnahmen zur Durchsetzung der Zahlung der von Trust FIN in Rechnung gestellten Leistungen und Auslagen frei.
Auslagen und Steuern
Auslagen für Leistungen Dritter, wie z. B. Reise- und Portokosten, werden in der Rechnung gesondert aufgeführt und dem Kunden ohne Aufschlag nach den tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Alle von Trust FIN zu entrichtenden Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) und Abgaben werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Zahlung der Rechnung von Trust FIN verbundene Gebühren, einschliesslich Bankgebühren, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden und sind von diesem direkt zu entrichten.
Vorauszahlungen
Trust FIN kann nach eigenem Ermessen vom Kunden eine Vorauszahlung für den erwarteten Aufwand verlangen und behält sich das Recht vor, den Vorauszahlungsbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Vorauszahlungen werden mit dem tatsächlich entstandenen Aufwand verrechnet, wobei ein Minderbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. ein Mehrbetrag zurückerstattet wird. Andere Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
3. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung per Datum auf der Frontseite in Kraft («Datum des Inkrafttretens») und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, sofern die Kündigung nicht zur Unzeit gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) erfolgt.
Der Kunde entschädigt Trust FIN für sämtliche Aufwände und Auslagen gemäss Ziffer 2 bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit sowie zusätzlich für sämtliche Aufwände und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Beendigung der Zusammenarbeit, darunter insbesondere mit der Übergabe der Arbeiten an den Kunden oder einen anderen Berater, notwendigerweise anfallen.
Trust FIN bewahrt die Unterlagen des Kunden für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Erbringung der Leistungen auf. Nach Ablauf dieser Frist kann Trust FIN diese Dateien ohne Ankündigung löschen.
4. Vertraulichkeit
Als «vertrauliche Informationen» gelten alle Informationen oder Daten jeglicher Art (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle, technische oder finanzielle Informationen, in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, mündlich oder in Textform, unabhängig von einer Bezeichnung als „vertraulich“, absichtlich oder zufällig offengelegt), die der Kunde Trust FIN im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen übermittelt oder zugänglich macht.
Trust FIN verpflichtet sich sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen:
- streng vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer Leistungen für den Kunden verwendet werden;
- nur an Empfänger weitergegeben werden, die einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen und diese vertraulichen Informationen benötigen;
- nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben werden, wobei der Kunde zustimmt, dass von Trust FIN beauftragte und beigezogene Dritte (z. B. Steuerexperten) nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung gelten;
- gemäss den branchenüblichen Gepflogenheiten geschützt und bearbeitet werden, insbesondere durch geeignete vertragliche Vereinbarungen, technische Mittel und interne Prozesse.
Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- allgemein bekannt sind oder veröffentlicht wurden;
- bereits vor der Offenlegung durch den Kunden im rechtmässigen Besitz von Trust FIN oder ihr bereits bekannt waren, sofern diese Kenntnis nicht im Zusammenhang mit einer Vertraulichkeitsverletzung steht;
- rechtmässig von einem Dritten erhalten wurden, sofern dieser Dritte rechtmässig im Besitz der Informationen war und keiner Geheimhaltungspflicht unterlag;
- mit vorheriger Zustimmung des Kunden offengelegt wurden oder für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sind.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Trust FIN vertrauliche Informationen auf gültige Aufforderung eines Gerichts oder einer staatlichen Behörde oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften offenlegen darf, sofern keine rechtliche Möglichkeit besteht, die Herausgabe der angeforderten vertraulichen Informationen zu verweigern. Eine solche Offenlegung gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung von Trust FIN und stellt keinen Verzicht auf die Vertraulichkeitsrechte des Kunden für weitere Zwecke dar. Soweit gesetzlich zulässig, bemüht sich Trust FIN, den Kunden so schnell wie möglich in Textform über eine solche Offenlegung zu informieren.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung von Trust FIN besteht so lange, wie ein berechtigtes Interesse des Kunden besteht, mindestens jedoch für 2 Jahre nach der Offenlegung.
5. Geistiges Eigentum
Alle Resultate, die dem Kunden von Trust FIN zur Verfügung gestellt werden, können durch geistige Eigentumsrechte geschützt sein. Trust FIN gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung und Änderung der bereitgestellten Resultate. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Resultate als solche zu verkaufen, zu vermieten oder in irgendeiner Weise zugänglich zu machen, es sei denn, er hat zuvor die Zustimmung von Trust FIN in Textform eingeholt.
Wenn der Kunde Trust FIN Informationen zur Verfügung stellt, an welchen geistige Eigentumsrechte bestehen, wird Trust FIN eine nicht exklusive, gebührenfreie, zeitlich und räumlich begrenzte Lizenz zur Nutzung dieser Informationen ausschliesslich zum Zweck der Erbringung der Leistungen gewährt, einschliesslich des Rechts zur Vervielfältigung, Anzeige und zum Ausdruck auf verschiedenen materiellen bzw. immateriellen Trägern. Soweit erforderlich, umfasst die Lizenz auch das Recht zur Durchführung von Analysen oder sonstigen Untersuchungen. Nach Erbringung der Leistungen erlischt die Lizenz automatisch.
6. Nutzung elektronischer Tools und Cloud-basierter Systeme
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Trust FIN im Rahmen der Erbringung der Leistungen (unverschlüsselte) elektronische Tools (z. B. E-Mail, MS Teams, Google Meet) zur Kommunikation mit dem Kunden oder beauftragten bzw. beigezogenen Dritten sowie Cloud-basierte Systeme (z. B. Google Drive, MS OneDrive) zur Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Informationen und Daten verwenden darf. Der Kunde erkennt an, dass die Kommunikation auf elektronischem Wege sowie die Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Informationen und Daten über Cloud-basierte Systeme mit Risiken verbunden sind. Insbesondere besteht das Risiko, dass Dritte unberechtigterweise Kenntnis von den Inhalten erlangen, dass die Inhalte mit Computerviren infiziert, manipuliert oder beschädigt werden oder dass solche Informationen fehlgeleitet, verzögert oder nicht empfangen werden. Die Haftung von Trust FIN für solche Risiken ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Die Parteien halten sich bei der Bearbeitung von Personendaten der anderen Partei an die geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz/DSG und die dazugehörige Verordnung).
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten bearbeitet Trust FIN Personendaten des Kunden insbesondere zum Zweck der Erbringung der Leistungen, der Verwaltung der Kundenbeziehung, der Rechnungsstellung und der Archivierung und darf in diesem Rahmen die Personendaten auch ins Ausland übermitteln und im Ausland bearbeiten.
8. Haftung
Trust FIN erbringt ihre Leistungen nach den Regeln des Berufsstandards auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Die von Trust FIN erbrachte Beratung erfolgt zum Nutzen und zum Vorteil des Kunden und die damit verbundenen Informationen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist allein aufgrund seiner eigenen Fähigkeiten und seines eigenen Urteilsvermögens dafür verantwortlich, die Eignung der von Trust FIN erbrachten Leistungen für seine Zwecke zu beurteilen.
Trust FIN haftet gegenüber dem Kunden oder anderen Personen oder Organisationen nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter), die sich aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen ergeben. Die Haftung ist unbegrenzt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden.
Falls Trust FIN Dritte mit der Erbringung der Leistung beauftragt, haftet Trust FIN ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl derselben, nicht aber für die von diesen Dritten erbrachten Leistungen.
9. Verschiedenes
Diese Vereinbarung kann schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. als elektronische Datei, die einen Scan der Unterschrift(en) oder eine Unterschrift mit DocuSign, Skribble oder einem anderen Anbieter elektronischer Signaturen enthält) abgeschlossen und per E-Mail oder auf andere Weise übermittelt werden; die so abgeschlossene und übermittelte Vereinbarung gilt als ordnungsgemäss abgeschlossen und wirksam übermittelt und ist in jeder Hinsicht rechtsverbindlich. Das Gleiche gilt für alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung (einschliesslich Änderungen dieser Bestimmung).
Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung dieser Vereinbarung oder die Nichtdurchsetzung eines Rechts aus dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung anderer Rechte oder desselben Rechts in der Zukunft.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. Eine ungültige oder teilweise ungültige oder nicht durchsetzbare oder teilweise nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung (ggf. durch gerichtliche Anordnung) zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommt, und die Parteien verpflichten sich, alle diesbezüglich erforderlichen Vereinbarungen und Dokumente zu unterzeichnen. Das gleiche Verfahren ist anzuwenden, wenn sich eine Lücke in der Vereinbarung ergibt.
Durch diese Vereinbarung entsteht kein Agenturverhältnis, keine einfache Gesellschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis, und keine der Parteien ist in irgendeiner Weise befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten.
Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Regelungsgegenstand und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absichtserklärungen der Parteien in dieser Hinsicht.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht in jeder Hinsicht materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts (die keine Anwendung finden).
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Rechtswirkung, Abänderung oder Beendigung, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte der Stadt Zug, Schweiz, beurteilt.
Unterschriften
Trust FIN GmbH
Datum: _______________
Marlon Recine
[KUNDE]
Datum: _______________
Name: _______________